Wer muss prüfen?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen


Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Auszug aus § 5 DGUV Vorschrift 3:

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betrieb­smittel auf ihren ordnungs­gemäßen Zustand geprüft werden ..."


Auszug aus § 209 SGB VII:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Unfall­verhütungs­vorschrift nach § 15 Abs. 1 oder 2 zuwider­handelt, soweit sie für einen bestimmten Tat­bestand auf diese Bußgeld­vorschrift verweist ..."


Auszug aus der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung):

§ 25 Ordnungs­widrig­keiten, Abs. 1: "Ordnungs­widrig... handelt, wer vorsätzlich oder fahr­lässig... nicht sicherstellt, dass die Arbeits­mittel geprüft werden,... oder nicht recht­zeitig prüfen lässt... § 26 Straftaten, Abs. 1: "Wer durch eine in § 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesund­heit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeits­schutz­gesetzes strafbar."