Auszug aus § 5 DGUV Vorschrift 3:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden ..."
Auszug aus § 209 SGB VII:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist ..."
Auszug aus der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung):
§ 25 Ordnungswidrigkeiten, Abs. 1: "Ordnungswidrig... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... nicht sicherstellt, dass die Arbeitsmittel geprüft werden,... oder nicht rechtzeitig prüfen lässt... § 26 Straftaten, Abs. 1: "Wer durch eine in § 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar."