Die Überprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte, Anlagen und Betriebsmittel ist für jeden Arbeitgeber Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Sozialgesetzbuch (SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung) aufnommen. Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungen sind in der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) korrospondierend mit TRBS, ArbschG und BetrSichV festgelegt.