Sie ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel
an Arbeitsplätzen (ehemals BGV A3). Jeder Arbeitgeber muss anhand dieser anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte,
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachweisen. Auch für Vermieter, Mieter, Eigentümer und weitere
Personenkreise kann eine Prüfung zwingend erforderlich oder zumindest ratsam sein.
Ab dem 01.05.2014 wurde durch den Zusammenschluß der Spitzenverbände von
Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern
das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände vereinheitlicht.
So wurde die BGV A3 ersetzt durch die DGUV Vorschrift 3 und die GUV-V A3 wurde ersetzt durch die
DGUV Vorschrift 4.
Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden unter Anderem
durch diese Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet entsprechende Prüfungen durchzuführen.