Wir übernehmen für Sie die gewissenhafte und rechtssicher dokumentierte Durchführung
von gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen.
Diese erfolgen durch qualifizierte "befähigte Personen" bzw. Elektrofachkräfte (EFK).
Wir können Ihnen daraus ggf. erforderliche Präventions-
und Schutzmaßnahmen aufzeigen und auch anbieten.
Die Festlegung der Prüfintervalle erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:
1) Wenn bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln die in bestimmten Betriebsbereichen festgestellten Abweichungen von den Grenzwerten (Fehlerquote) höchstens 2 % beträgt, kann die Prüffrist gemäß DGUV V3 als ausreichend angesehen werden.
PDF zur Ansicht und zum Download:
Gefährdungsbeurteilung nach EN ISO 13849