Schulungen & Unterweisungen

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§12 Unterweisung) hat der Arbeitgeber [...] die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...] Die Unterweisung muss

  • bei der Einstellung,
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
  • der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.

In weiteren Regelungen (z. B DGUV Vorschrift 1) wird präzisiert, dass mindestens einmal jährlich unterwiesen werden muss und dass die Unterweisung zu dokumentieren ist.

Die Unterweisungen richten sich an mehrere Zielgruppen:
  • die jährliche (Sicherheits-) Unterweisung für alle Beschäftigten,
  • die Unterweisung bei Einstellung/Veränderungen,
  • die Unterweisung beim Einsatz von Fremdfirmen sowie
  • die fachlichen Unterweisungen für Arbeitsmittel, Verfahren und Techniken.
Dabei umfasst »alle Beschäftigten« auch sämtliche Büroarbeitsplätze einschließlich dem oberen Management.

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Schulung

Wir führen für Sie mit kompetentem und befähigtem Personal Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter durch:

  • jährliche Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten
  • Schulung/Unterweisung im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Schulung/Unterweisung im Umgang mit Leitern und Tritten
  • Schulung/Unterweisung "Elektrotechnisch unterwiesene Person" (EuP)
  • Schulung/Unterweisung "Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Anlagen"
  • Schulung/Unterweisung "Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Betriebsmittel"
  • individuelle Schulungen und Unterweisungen