Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§12 Unterweisung) hat der Arbeitgeber [...] die
Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer
Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...] Die Unterweisung muss
- bei der Einstellung,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
In weiteren Regelungen (z. B DGUV Vorschrift 1) wird präzisiert, dass mindestens einmal jährlich
unterwiesen werden muss und dass die Unterweisung zu dokumentieren ist.
Die Unterweisungen richten sich an mehrere Zielgruppen:
- die jährliche (Sicherheits-) Unterweisung für alle Beschäftigten,
- die Unterweisung bei Einstellung/Veränderungen,
- die Unterweisung beim Einsatz von Fremdfirmen sowie
- die fachlichen Unterweisungen für Arbeitsmittel, Verfahren und Techniken.
Dabei umfasst »alle Beschäftigten« auch sämtliche Büroarbeitsplätze
einschließlich dem oberen Management.
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