In keinem, noch so gut geführten Betrieb, sind Mängel in den Abläufen absolut sicher auszuschließen. Defizite können allerdings für ein Unternehmen und dessen Verantwortliche im Schadensfall sehr unangenehme Konsequenzen haben. Nicht nur das Unternehmen kann mit einem Bußgeld belegt werden, auch die Verantwortlichen setzen sich dem Risiko einer Strafverfolgung durch die Behörden aus. Auch das Unternehmen kann Ihnen gegenüber zivilrechtliche Ansprüche bei Pflichtverletzungen geltend machen, insbesondere bei Vorständen und Geschäftsführern.
Verantwortlichkeiten werden durch einen Organisationsplan und Funktionsbeschreibungen
verdeutlicht. Der Organisationsplan stellt die hierarchischen Beziehungen im Unternehmen dar. Die
Funktionsbeschreibungen geben Aufschluss über Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und Rechte.
Die Pflichten können nur erfüllt werden, wenn auch die entsprechenden finanziellen und personellen
Ressourcen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus müssen Betriebe je nach Tätigkeitsfeld bestimmte Betriebsbeauftragte benennen.
Der Gesetzgeber verlangt hier in diversen Regelwerken einige verschiedene Experten, bspw:
Arbeitgeber sind mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften konfrontiert, mit denen der Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sichergestellt werden sollen, u. A.: