Prüfung Leitern und Tritte: Die Checkliste

Jährlich nach den aktuellen Vorschriften die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen!

Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit und lesbare Sicherheitshinweise geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Auch die Gebrauchsanweisung muss auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.

PDF zur Ansicht und zum Download:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

Leitern